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Wann müssen öffentliche Unternehmen Beratungsleistungen ausschreiben?

Für öffentliche Unternehmen stellt die Ausschreibung von Beratungsleistungen einen wesentlichen Teil des Beschaffungsprozesses dar, der durch spezifische gesetzliche Anforderungen und Schwellenwerte geregelt ist. Verstehen, wann und wie Beratungsleistungen ausgeschrieben werden müssen, ist entscheidend, um Compliance zu gewährleisten und den besten Wert für öffentliche Mittel zu erzielen. Dies und mehr im aktuellen @VICEVERSA Blog - dem Consulting-Blog von White Label Advisory.

@VICEVERSA | Der Consulting-Blog von White Label Advisory | Wann müssen öffentliche Unternehmen Beratungsleistungen ausschreiben?

Öffentliche Unternehmen und Behörden sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet, Beratungsleistungen auszuschreiben, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Diese Vorschriften sollen Transparenz, Wettbewerbsgleichheit und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen. Die genauen Regelungen können je nach Land und spezifischer Rechtsgrundlage variieren, aber hier sind allgemeine Richtlinien, die häufig zur Anwendung kommen:

EU-Schwellenwerte

In der Europäischen Union gibt es festgelegte Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die regelmäßig aktualisiert werden. Für die meisten öffentlichen Auftraggeber, einschließlich staatlicher und kommunaler Behörden, liegt der Schwellenwert für die Ausschreibung von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie für Bauaufträge bei 214.000 Euro (Stand 2022). Für zentrale Regierungsbehörden gilt ein niedrigerer Schwellenwert von 139.000 Euro. Überschreitet der geschätzte Wert eines Beratungsauftrags diese Grenze, muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Nationale Vorschriften

Neben den EU-weiten Schwellenwerten haben viele Länder zusätzliche nationale Vorschriften, die auch für die Vergabe von Beratungsleistungen gelten. Diese Regelungen können niedrigere Schwellenwerte für die Ausschreibungspflicht festlegen oder spezifische Anforderungen an das Vergabeverfahren stellen. Es ist wichtig, die nationalen Gesetze und Verordnungen zu kennen, die für öffentliche Auftraggeber im jeweiligen Land gelten.

Ausnahmen

In bestimmten Situationen können öffentliche Auftraggeber von der Ausschreibungspflicht befreit sein, etwa wenn es um besonders dringende Beratungsleistungen geht, für die keine zeitgerechte Ausschreibung möglich ist, oder wenn ein Beratungsunternehmen über einzigartige Expertise verfügt, die anderweitig nicht verfügbar ist. Solche Ausnahmen sind jedoch streng geregelt und müssen gut begründet werden.

Wichtigkeit der Dokumentation

Unabhängig davon, ob eine Beratungsleistung ausgeschrieben wird oder nicht, ist eine sorgfältige Dokumentation des Vergabeprozesses entscheidend. Dies umfasst die Begründung für die Auswahl eines bestimmten Anbieters, die Art und Weise, wie Angebote bewertet wurden, und den Nachweis, dass das Verfahren fair und transparent abgelaufen ist.

Fazit

Die Notwendigkeit, Beratungsleistungen öffentlich auszuschreiben, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich des Wertes des Auftrags und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Öffentliche Auftraggeber müssen sich an diese Vorgaben halten, um die Integrität des Vergabeprozesses zu gewährleisten und sicherzustellen, dass öffentliche Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden.