Der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag liegt in der Art der Verpflichtung: Beim Werkvertrag steht das fertige Werk, das Ergebnis der Arbeit, im Zentrum. Der Dienstvertrag fokussiert hingegen auf die Erbringung von Dienstleistungen ohne Garantie für ein spezifisches Ergebnis. Die Wahl des Vertragstyps hängt von der Art der erwarteten Leistung ab und hat wesentliche Auswirkungen auf die Haftung, Vergütung und andere rechtliche Aspekte der Zusammenarbeit. Ein tiefes Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um die jeweiligen Rechte und Pflichten klar zu regeln. Dies und mehr im aktuellen @VICEVERSA Blog - dem Consulting-Blog von White Label Advisory.
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