Skip to content

Teilnahmebedingungen Partner-Programm

Vorwort

Wir freuen uns sehr, dass Sie an einer Teilnahme am White Label Advisory Partner-Programm interessiert sind. Als Wegbegleiter in die neue Welt des Einkaufs von Beratungsleistungen sichern Sie sich in unserem Partner-Programm als freiberufliche Beraterin oder Berater exklusive Vorteile und verdienen Geld mit Ihrer Empfehlung.

1. Allgemeine Grundlagen

Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem registrierten Nutzer (nachfolgend "Vertriebs-Partner") und der White Label Advisory GmbH (nachfolgend "White Label Advisory"). Gemeinsam werden White Label Advisory und der Vertriebs-Partner auch als „Parteien“ bezeichnet. Diese Teilnahmebedingungen richten sich ausschließlich an freiberufliche Beraterinnen und Berater. Wir machen darauf aufmerksam, dass die durch das Programm erzielten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden müssen und die Verantwortung darüber alleine bei dem jeweiligen Vertriebs-Partner liegt.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am White Label Advisory Partner-Programm, mit dem die Neukundengewinnung (nachfolgend "Leads") für White Label Advisory gesteigert und potentielle Beratungsprojekte (nachfolgend "Projekte") über die Plattform von White Label Advisory ausgeschrieben werden sollen. Die Teilnahme am Partner-Programm ist für den Vertriebs-Partner kostenlos. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Leads und Projekten erhält der Vertriebs-Partner eine Provision, die vom jeweiligen Vertriebs-Modul abhängig ist. Informationen zu den Vertriebs-Modulen gibt es hier und unter Punkt 5 dieser Teilnahmebedingungen. Das Partner-Programm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

3. Links & Werbemittel

Sowohl Leads wie Projekte werden durch den Vertriebs-Partner über ein von White Label Advisory bereitgestelltes online-Formular gemeldet, dessen Link individuell auf den jeweiligen Vertriebs-Partner angepasst ist. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung gemeldeter Leads und Projekte sowie ein einheitlicher Übermittlungsweg sichergestellt. Die Formate und die Gestaltung von Vertriebs- und Werbemitteln werden alleine von White Label Advisory definiert und dem Vertriebs-Partner zur Verfügung gestellt. Weder die online-Formulare noch die bereitgestellten Vertriebs- und Werbemittel dürfen inhaltlich oder optisch verändert werden und sind nicht an Dritte weiterzugeben.

4. Anmeldung

Die Teilnahme am Partner-Programm ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung auf der Website von White Label Advisory möglich. Im Zuge der Registrierung stimmt der Vertriebs-Partner diesen Teilnahmebedingungen zu. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn White Label Advisory die Registrierung des Vertriebs-Partners akzeptiert und einen individuellen Link für die Meldung von Leads und Projekten an den Vertriebs-Partner per E-Mail verschickt. Die bei der Registrierung durch den Vertriebs-Partner eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich Angaben ändern, ist der Vertriebs-Partner verpflichtet, dies umgehend an White Label Advisory zu melden.

Werden bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine Berichtigung unterlassen, so kann der Vertriebs-Partner von der weiteren Nutzung des Partner-Programms ausgeschlossen werden. Ferner besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am Partner-Programm und auf Abschluss eines Vertrags mit White Label Advisory. White Label Advisory kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Vertriebs-Partner ablehnen. Insbesondere behält White Label Advisory sich vor, auch bereits freigeschalteten Vertriebs-Partnern jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bestehende Forderungen des Vertriebs-Partners bleiben in diesem Fall erhalten.

5. Provision

Der Vertriebs-Partner erhält von White Label Advisory erfolgsabhängige Provisionen. Dabei unterscheidet sich die Kalkulation und Höhe der Provision vom jeweiligen Vertriebs-Modul.

A. Vertriebs-Modul "Pay per Lead": Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung im Vertriebs-Modul "Pay per Lead" entsteht unter folgenden Voraussetzungen:

1. Durch die Werbetätigkeit des Vertriebs-Partners ist ein konkreter Telefon- oder Video-Termin mit einem für White Label Advisory relevanten Key-Buyer (branchenübergreifende Zielgruppe von Einkaufs-, Projekt- & Budgetverantwortlichen mit berechtigtem Interesse an der Beauftragung externer Beratungsleistungen, die noch nicht im Kundenstamm von White Label Advisory aufgeführt sind) zustande gekommen,

2. der Termin ist vom Vertriebs-Partner über den von White Label Advisory vorgegeben Link im online-Formular eingestellt und das berechtigte Interesse des identifizierten Leads zu einer vertrieblichen Kontaktaufnahme eingeholt und dokumentiert worden,

3. der Termin ist vom identifizierten Lead und White Label Advisory bestätigt worden und

4. es liegt kein Missbrauch im Sinne des Punkt 8. dieser Teilnahmebedingungen vor.

Der Vertrieb-Partner ist dabei nicht für den Inhalt und Erfolg der terminierten Kontaktaufnahme des Leads durch White Label Advisory verantwortlich. Sollte ein Termin durch den geworbenen Lead verschoben werden, aber dennoch binnen 4 Wochen nach der ursprünglichen vereinbarten Kontaktaufnahme stattfinden, besteht der Ansprach auf Zahlung für den Vertriebs-Partner weiterhin. Sollte ein Termin durch den Lead ohne Nennung relevanter Gründe abgesagt oder mehr als zweimal verschoben werden, verfällt der Ansprach für den Vertriebs-Partner. Vergütet wird dabei immer nur der erste Termin mit einem potentiellen Lead und keine Folgetermine oder Termine mit weiteren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus der selben Organisationseinheit. Die Höhe der Vergütung im Vertriebs-Modul "Pay per Lead" beträgt 250,00€ (Netto-Entgelt zzgl. Mehrwertsteuer).

 

B. Vertriebs-Modul "Pay per Project": Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung im Vertriebs-Modul "Pay per Project" entsteht unter folgenden Voraussetzungen:

1. Durch die Werbetätigkeit des Vertriebs-Partners ist ein konkreter externer Beratungsbedarf bei einem seiner Kunden identifiziert worden, der sich inhaltlich einem der über White Label Advisory angebotenen Advisory-Services Consulting, Technology, Auditing und / oder Engineering zuordnen lässt und dieser Kunde eine Ausschreibung und Vergabe des Bedarfs in den nächsten 3 Monaten beabsichtigt,

2. der Beratungsbedarf ist vom Vertriebs-Partner über den von White Label Advisory vorgegeben Link im online-Formular eingestellt und das berechtigte Interesse eines verantwortlichen Kundenansprechpartners zu einer vertrieblichen Kontaktaufnahme eingeholt und dokumentiert worden,

3. der Beratungsbedarf ist in Abstimmung mir dem Kunden erfolgreich ausgeschrieben, an einen der Advisor von White Label Advisory vergeben und ein daraus resultierendes Projekt erfolgreich umgesetzt und abgerechnet worden,

4. es liegt kein Missbrauch im Sinne des Punkt 8. dieser Teilnahmebedingungen vor.

Der Vertriebs-Partner ist dabei nicht für die Ausschreibung, Vergabe oder Durchführung des Projekts verantwortlich. Sollte der ursprünglich identifizierte Beratungsbedarf nicht zu einer Projektumsetzung führen, aber sich binnen 4 Wochen nach der ursprünglichen Meldung hieraus abgeleitet ein anderes Projekt mit dem selben Kunden über White Label Advisory vermittelt und durchgeführt werden, besteht der Anspruch auf Zahlung für den Vertriebs-Partner weiterhin. Vergütet wird dabei immer nur das originäre Projekt eines initial identifizierten Beratungsbedarfs und keine hieraus entstehenden Folgeprojekte. Für die Vermittlung weiterer Projekte bei dem gleichen Kunden oder Beratungsbedarfen weiterer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der selben Organisationseinheit entsteht unter den genannten Voraussetzung ein neuer Anspruch auf Zahlung. Die Höhe der Vergütung im Vertriebs-Modul "Pay per Project" beträgt 1,5% auf den durch White Label Advisory erzielten Gesamtumsatz des jeweiligen Projekts (Netto-Entgelt zzgl. Mehrwertsteuer).

Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist alleine der Vertriebs-Partner verantwortlich. Für eventuelle Nachforderungen einer öffentlichen Behörde, die aus falschen Angaben des Vertriebs-Partners resultieren, erhebt White Label Advisory Rückforderungen.

6. Abrechnung

Sofern der Vertriebs-Partner im Vertriebs-Modul A. "Pay per Lead" gemäß Punkt 5. dieser Teilnahmebedingungen erfolgreich ein Lead vermittelt hat, entsteht direkt ein Zahlungsanspruch i.H.v. 250,00€ pro Lead, der der White Label Advisory GmbH durch den Vertriebs-Partner in Rechnung zu stellen ist. White Label Advisory stellt als rechnungsbegründende Unterlage monatlich eine Übersicht der durch den Vertriebs-Partner vermittelten Leads bereit.

Sofern der Vertriebs-Partner im Vertriebs-Modul B. "Pay per Project" gemäß Punkt 5. dieser Teilnahmebedingungen erfolgreich einen Beratungsbedarf vermittelt hat, entsteht mit Ende des draus resultierten Projekts ein Zahlungsanspruch i.H.v. 1,5% auf den jeweiligen Gesamtumsatz des Projekts, der der White Label Advisory GmbH durch den Vertriebs-Partner in Rechnung zu stellen ist. White Label Advisory stellt als rechnungsbegründende Unterlage zum Projektabschluss eine Übersicht der erzielten Gesamtumsätze der durch den Vertriebs-Partner vermittelten Beratungsbedarfe bereit.

Die rechnungsbegründenden Unterlagen sind unverzüglich durch den Vertriebs-Partner zu prüfen. Sofern gegen diese rechnungsbegründenden Unterlagen Einwendungen bestehen, sind diese White Label Advisory gegenüber innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die rechnungsbegründende Unterlage als zutreffend. Die Zahlung erfolgt durch White Label Advisory per Banküberweisung an die durch den Vertriebs-Partner auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Bankverbindung. Der Rechnungsversand durch den Vertriebs-Partner erfolgt digital per E-Mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungseingang.

7. Mitwirkungspflichten

White Label Advisory stellt dem Vertriebs-Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Vertriebs- und Werbemitteln (z.B. Vertriebs-Präsentation, Flyer) zur Verfügung und sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Termin-Buchungen und Projekt-Umsätze, die der Werbeleistung des jeweiligen Vertriebs-Partners zuordenbar sind.

White Label Advisory betreibt ferner die Website www.whitelabeladvisory.de sowie die darauf angebotenen Leistungen zur Vermittlung und Abrechnung von Beratungsleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. White Label Advisory schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und / oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite oder der Einsatzfähigkeit einzelner Beratungsdienstleister. Die Qualität und Korrektheit der auf der White Label Advisory Website angebotenen Produkte und Werbemittel stehen im alleinigen Ermessen von White Label Advisory. White Label Advisory verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gemäß Punkt 5. dieser Teilnahmebedingungen unter den dort festgelegten Voraussetzungen.

8. Rechte und Pflichten

Der Vertriebs-Partner ist verpflichtet seine selbstständige Beratungstätigkeit und alle damit verbundenen Leistungen, Vertriebs- und Marketingaktivitäten im Einklang mit geltendem Recht zu erbringen und jegliche Handlungen zu unterlassen, die gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und / oder geeignet sind, dem Ruf von White Label Advisory zu schaden.

Der Vertriebs-Partner darf von White Label Advisory bereitgestellte Vertriebs- und Werbemittel nur für den Zweck der Bewerbung von White Label Advisory verwenden. Es ist ausdrücklich untersagt Änderungen an den Vertriebs- und Werbemitteln vorzunehmen, diese an Dritte weiterzugeben oder für einen nicht durch diesen Vertrag vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Jegliche Form des Missbrauchs, dass heißt die Generierung von Leads und / oder Projekten über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und / oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ist untersagt. Es ist insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und / oder Projekte zu generieren oder für eine Zuordnung von Werbeerfolgen zu sorgen:

- Vortäuschung von Leads oder Beratungsbedarfen, die in Wirklichkeit nicht existieren und / oder interessiert sind oder nicht für eine Projektvergabe vorgesehen sind, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei der Meldung über das online-Formular,

- Verwendung von für White Label Advisory oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen bei einer online-Bewerbung etwa in Suchmaschinen oder einer Anzeigenschaltungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch White Label Advisory. Es ist insbesondere untersagt, Webseiten im Internet bereitzustellen, die zu einer Verwechslungsgefahr mit White Label Advisory oder der von White Label Advisory angebotenen Leistungen führen können. Der Vertriebs-Partner darf insbesondere nicht die White Label Advisory Website, Landingpages oder andere Auftritte von White Label Advisory kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von White Label Advisory übernehmen.

- Es muss der Eindruck vermieden werden, dass der Vertriebs-Partner auf eine Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partner-Programm und diesen Vertrag hinausgeht. Eine Teilnahme am Partner-Programm von White Label Advisory berichtigt überdies den jeweiligen Vertriebs-Partner nicht als Advisor von White Label Advisory gelistet zu werden oder sich als solcher im Außenverhältnis zu präsentieren.

- Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem White Label Advisory Auftritt sowie des White Label Advisory Logos oder Marken durch den Vertriebs-Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch White Label Advisory.

Der Vertriebs-Partner stellt durch den persönlichen und geschäftlichen Kontakt zu potentiellen Leads sicher, dass eine Weitergabe von Kontaktinformationen zum Zweck einer vertrieblichen Kontaktaufnahme durch White Label Advisory stets auf Grundlage eines berichtigten Geschäftsinteresses erfolgt.

Alle Werbemittel sind unverzüglich zu entfernen, sofern seitens White Label Advisory eine Aufforderung ergeht. Des Weiteren ist es untersagt, Provisionen, die von White Label Advisory ausgezahlt werden ganz oder teilweise an Dritte - insbesondere nicht an die vermittelten Neukunden - weiterzugeben.

9. Unabhängigkeit

Durch Teilnahme am Partner-Programm von White Label Advisory wird keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis oder ein Handelsvertretervertrag begründet. Die Internetseiten und Beratungsangebote von White Label Advisory und dem Vertriebs-Partner werden unabhängig voneinander betrieben und eigenständig angeboten.

10. Haftungsregelung

White Label Advisory haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt. White Label Advisory haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet White Label Advisory nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.
Eine weitergehende Haftung durch White Label Advisory besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertretungen und Organe von White Label Advisory.

11. Vertragsstrafe

Im Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und / oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Vertriebs-Partner im Zusammenhang mit dem Partner-Programm vorgenommenen Handlungen sind White Label Advisory, sowie alle Mitarbeitenden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Alle Kosten, die White Label Advisory durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen sind dabei vom Vertriebs-Partner zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Sollte der Vertriebs-Partner gegen eine Missbrauchsregelung gemäß Punkt 8. dieser Teilnahmeverpflichtungen verstoßen, ist er verpflichtet eine von White Label Advisory nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Datenschutz

White Label Advisory verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu beachten und einzuhalten. White Label Advisory wird personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und berechtigten wirtschaftlichen Interessen erheben und verwenden.

13. Laufzeit & Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Nach Beendigung des Vertrages sind alle Vertriebs- und Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von White Label Advisory unverzüglich vom Vertriebs-Partner entfernen bzw. zu vernichten. Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und / oder Projekte führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

15. Schlussbestimmungen

White Label Advisory behält es sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Vertriebs-Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Vertriebs-Partner mit etwaigen Änderungen nicht einverstanden sein, ist dieser berechtigt, White Label Advisory dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. White Label Advisory hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Stand: März 2021